ANMELDE- UND TEILNAHMEHINWEISE

Das Kleingedruckte......................unsere AGB...........................bitte unbedingt beachten!

Wie melde ich mich an?
Sie können sich zu jedem Kurs telefonisch oder schriftlich anmelden, auch per Fax oder E-Mail (Vordruck siehe S. 68). Sollte für Ihren Kurs kein Termin in diesem Programmheft ausgewiesen sein, lassen Sie sich bitte vormerken. Wir informieren Sie umgehend über einen nächstmöglichen Beginntermin.

Bitte beachten Sie:
Es erfolgt in der Regel keine Bestätigung der schriftlichen bzw. mündlichen Anmeldung. Sie erhalten von uns rechtzeitig eine Nachricht, wenn der Kurs nicht wie ausgeschrieben stattfindet.
Mit Ihrer Anmeldung (auch telefonisch!) verpflichten Sie sich zur Zahlung der Kursgebühr, wenn Sie sich nicht fristgemäß abmelden.

Abmeldung:
Eine Abmeldung hat bis spätestens 3 Tage vor Kursbeginn zu erfolgen. So ist es uns möglich, anderen Interessenten die Teilnahme zu ermöglichen.
Abmeldungen während des Kurses haben grundsätzlich schriftlich an die betreuende Geschäftsstelle zu erfolgen! Abmeldungen bei den Kursleitern sind unwirksam!
Eine Erstattung einer Gebühr erfolgt nur bei schriftlicher Abmeldung in der ersten Hälfte des Kurses und nur bei schwerwiegenden Gründen, die unerwartet eingetreten sind und eine Teilnahme nachweislich nicht weiter ermöglichen. Belege sind mit einzureichen.

Gebühren:
Die hier ausgewiesenen Gebühren richten sich nach der vom Kreistag am 02. 04. 2001 beschlossenen und damit öffentlichen Gebührensatzung..
Die Teilnehmergebühren betragen lt. § 2, Absatz 2 für eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten (UE) :
– Hauptsschulkurs                                                                       0,50 € / UE
– Realschulkurs                                                                            0,75 € / UE
– Maßnahmen der Grund- und Elementarbildung                 0,25 € / UE
– Maßnahmen der politischen Bildung                                     bis 2,00 € / UE
– EDV- und Kurse der beruflich-orientierten Weiterbildung  2,50 bis 5,00 € / UE
– Gesundheitskurse                                                                     1,80 – 5,00 € / UE
– allgemeinbildende Kurse in übrigen Inhaltsbereichen      1,50 bis 5,00 € / UE
– Spezialkurse und Veranstaltungen                                       entspr. Kalkulation
In den Gebührensätzen sind keine Lernmittel- und Materialkosten enthalten.
Die Gebühren werden sind nach Rechnungslegung zu überweisen bzw. werden per Lastschriftverfahren eingezogen.
Bei Einzelveranstaltungen und Kursen mit einem Tag Dauer sowie bei Wochenendseminaren  wird die Gebühr am Veranstaltungstag in bar erhoben.
Die Veranstaltungsgebühren sind in der Regel bei den Fachbereichen ausgewiesen oder werden mit der Veranstaltungsankündigung veröffentlicht. Sie beziehen sich auf die Mindestzahl von 10 Personen.

Gebührenermäßigungen:
Eine 25-prozentige Ermäßigung der Kursgebühr erhalten:
– Schüler / Schülerinnen / Direktstudenten / Auszubildende /
   Freiwilligendienstleistende
– Arbeitslose / Umschüler
– Rentnerinnen und Rentner
– Schwerbehinderte
Eine 50-prozentige Ermäßigung der Kursgebühr erhalten:
– Empfänger von Grundsicherung (laufender Hilfe zum Lebensunterhalt) und ihre
   schulpflichtigen Kinder / Empfänger von Wohngeld oder Lastenzuschuss
– ALG II - Empfänger und ihre schulpflichtigen Kinder
– Alleinerziehende im Erziehungsjahr und ihre schulpflichtigen Kinder

Rabatte:
Nehmen aus einer Familie mehrere Personen an dem gleichen Kurs teil, kann für jedes weitere Familienmitglied ein Familienrabatt gewährt werden, und zwar für
                – Erwachsene 10%  und Kinder bis 18 Jahre 30%
Belegt ein Teilnehmer ohne Anspruch auf eine Ermäßigung mehrere Kurse im Kalenderjahr, so wird ihm für die Teilnahme ab 3. Kurs eine Ermäßigung von 25% gewährt.

Gebührenbefreiung:
Empfänger von Sozialhilfe / ALG II  können für die Teilnahme an Kursen, die Voraussetzung für den  Einstieg in das Berufsleben sind, von der Gebühr befreit werden. Es sind entsprechende Belege vorzulegen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Gebührenermäßigungen und -befreiungen sind grundsätzlich schriftlich vor Kursbeginn zu beantragen! Entsprechende Belege sind dem Antrag unaufgefordert  beizulegen. Es kann nur ein Ermäßigungsgrund berücksichtigt werden.

Unterrichtsstunde:    Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.

Haftung:
Die Kreisvolkshochschule übernimmt keine Haftung bei Diebstahl, Beschädigung, Unfall, Verlust, Verspätungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten, wenn kein grob fahrlässiges Verhalten seitens der Kreisvolkshochschule vorliegt.
Eingetragene Teilnehmer sind nur im Rahmen der Haftpflicht versichert.

Schulungsorte:
Veranstaltungen / Kurse können auch in Ihrem Wohnort durchgeführt werden, wenn ein geeigneter Raum genutzt werden kann und die Mindestteilnehmerzahl erreicht oder das Umlageverfahren akzeptiert wird.

Hinweis auf Datenspeicherung:
Gemäß Datenschutzgesetz werden zur weiteren Kursbearbeitung und Abrechnung die Teilnehmerdaten mit EDV gespeichert.

Daten und Gebühren ohne Gewähr!  Programmänderungen vorbehalten!

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